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erreichbar Mo – Do von 08:00 – 18:00 Uhr
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Bildung und Teilhabe

Für hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen beim Jobcenter Forchheim beziehen, werden auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vom Jobcenter Forchheim erbracht:

  • Ausflüge und mehrtägige Fahrten der Schule / Kindertageseinrichtung

    Voraussetzungen:

    • Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
    • Kinder, die eine Tageseinrichtung (z. B. Kindergarten) besuchen bzw. für die Tagespflege geleistet wird.

    Höhe und weitere Infos:

    • Anerkannt werden die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägigen Klassenfahrten der Schule bzw. Kindertageseinrichtung/-pflege. Taschengelder sind hiervon nicht erfasst.
    • Finanzielle Hilfen der Schule (z. B. Elternbeirat) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Überweisung der zustehenden Kosten kann direkt an die Schule bzw. an die Kindertageseinrichtung/-pflege erfolgen.

    Antragstellung

    • Zum „SGB II-Grundantrag“ (Neu- oder Weiterbewilligungsantrag) ist kein gesonderter Antrag notwendig. Damit das Jobcenter Forchheim alle erforderlichen Angaben zur Prüfung des Anspruchs hat, gibt es allerdings einen Vordruck, der auszufüllen ist.
    • Den Vordruck für Ausflüge und mehrtägige Fahrten finden Sie hier:
    Vordruck Ausflüge und mehrtägige Fahrten  
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

    Voraussetzungen:

    • Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

    Höhe und weitere Infos:

    • Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird
      • zum 1. Februar 2024 ein Betrag in Höhe von 65,00 € und
      • zum 1. August 2024 ein Betrag in Höhe von 130,00 € ausgezahlt.
    • Diese Pauschale dient z. B. für die Anschaffung von Schulrucksäcken, Rechen- und Schreibmaterialien, Sportbekleidung. Der Schulbedarf unterliegt einer jährlichen Anpassung.

    Antragstellung

    • Zum „SGB II-Grundantrag“ (Neu- oder Weiterbewilligungsantrag) ist kein gesonderter Antrag notwendig.
    • Für den persönlichen Schulbedarf gibt es keinen Vordruck. Das Jobcenter Forchheim prüft grundsätzlich automatisch den Anspruch hierauf. Lediglich bei der erstmaligen Einschulung und ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist die Vorlage einer Schulbescheinigung erforderlich.
  • Schülerbeförderungskosten

    Voraussetzungen:

    • Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten, wenn die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs nicht zu Fuß oder nicht mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann.
    • Zudem dürfen die Kosten nicht von Dritten übernommen werden.
    • Bitte erkundigen Sie sich zuvor beim Landratsamt Forchheim, Bereich ÖPNV/Schülerbeförderung, ob die Kosten der Schülerbeförderung von dort übernommen werden.

    Höhe und weitere Infos:

    • In der Regel ist das kostengünstigste, aber ausreichende Beförderungsmittel zu nutzen.
    • Anerkannt werden dann die tatsächlichen Kosten, die unmittelbar mit dem Besuch der Schule zusammenhängen z. B. Monatsticket für öffentliche Verkehrsmittel.

    Antragstellung

    • Zum „SGB II-Grundantrag“ (Neu- oder Weiterbewilligungsantrag) ist kein gesonderter Antrag notwendig. Damit das Jobcenter Forchheim alle erforderlichen Angaben zur Prüfung des Anspruchs hat, gibt es allerdings einen Vordruck, der auszufüllen ist.
    • Den Vordruck für Schülerbeförderungskosten finden Sie hier:
    Vordruck Schülerbeförderungskosten  
  • Lernförderung (Nachhilfe)

    Voraussetzungen:

    • Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
    • Es muss sich zudem um eine außerschulische Lernförderung handeln. Kostenfreie Angebote der Schule z. B. Förderunterricht sind vorrangig zu nutzen. Außerdem kommt Lernförderung nur in Betracht, wenn das wesentliche Lernziel, d. h. die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau, gefährdet ist. Beispielsweise kann für das Erreichen einer besseren Schulartempfehlung (z. B. Übertritt an ein Gymnasium) oder für die Stabilisierung einer besser als „ausreichend“ bewerteten Notenstufe keine Lernförderung gewährt werden.

    Höhe und weitere Infos:

    • Aus pädagogischer Sicht ist im Regelfall eine Lernförderung von einer Stunde pro Woche und Fach über einen Zeitraum von sechs Monaten sinnvoll.
    • Grundsätzlich gelten folgende Kosten als angemessen und sind übernahmefähig:
      • Schulnahe und private Anbieter (z. B. Tutoren) bis zu 20 € für 60 Minuten
      • Gewerblich organisierte Anbieter bis zu 25 € für 60 Minuten
    • Die Rechnung für die Lernförderung kann vom Anbieter direkt an das Jobcenter Forchheim gestellt werden. Es erfolgt in der Regel eine Direktüberweisung durch das Jobcenter an den Anbieter.

    Antragstellung

    • Zum „SGB II-Grundantrag“ (Neu- oder Weiterbewilligungsantrag) ist kein gesonderter Antrag notwendig. Damit das Jobcenter Forchheim alle erforderlichen Angaben zur Prüfung des Anspruchs hat, gibt es allerdings einen Vordruck, der auszufüllen ist.
    • Den Vordruck für Lernförderung finden Sie hier:
    Vordruck Lernförderung  
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

    Voraussetzungen:

    • Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
    • Kinder, die eine Tageseinrichtung (z. B. Kindergarten) besuchen bzw. für die Tagespflege geleistet wird.

    Höhe und weitere Infos:

    • Anerkannt werden die gesamten Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung/-pflege.
    • Es muss sich um eine volle Mittagsmahlzeit handeln. Belegte Brötchen, Obst oder Schokoriegel etc., die an Kiosken verkauft werden, erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
    • Die Rechnung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ist vom Anbieter direkt an das Jobcenter Forchheim zu stellen. Es erfolgt eine Direktüberweisung durch das Jobcenter an den Anbieter.

    Antragstellung

    • Zum „SGB II-Grundantrag“ (Neu- oder Weiterbewilligungsantrag) ist kein gesonderter Antrag notwendig. Damit das Jobcenter Forchheim alle erforderlichen Angaben zur Prüfung des Anspruchs hat, gibt es allerdings einen Vordruck, der auszufüllen ist.
    • Den Vordruck für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung finden Sie hier:
    Vordruck Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung  
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

    Voraussetzungen:

    • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (auch für Babys und Kleinkinder)

    Höhe und weitere Infos:

    • Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an
      • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein, Tanzkurs, Mutter-Kind-Turnen, Karatekurs)
      • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht, Malunterricht, Schauspielunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Angebote der Volkshochschulen)
      • Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Angebote des Stadt-/Kreisjugendrings).
    • Für die Aufwendungen werden pauschal 15 € im Monat (180 € in zwölf Monaten) erbracht.

    Antragstellung

    • Zum „SGB II-Grundantrag“ (Neu- oder Weiterbewilligungsantrag) ist kein gesonderter Antrag notwendig. Damit das Jobcenter Forchheim alle erforderlichen Angaben zur Prüfung des Anspruchs hat, gibt es allerdings einen Vordruck, der auszufüllen ist.
    • Den Vordruck für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben finden Sie hier:
    Vordruck Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben  

Hinweis: Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag ist das Landratsamt Forchheim – Amt für soziale Angelegenheiten, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, für alle Bildungs- und Teilhabeleistungen zuständig. Weitere Infos finden Sie hier:

Amt für soziale Angelegenheiten des Landratsamt Forchheim