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Aktuelles

Grundsicherungsgeld online verlängern: Stellen Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag digital!

Sobald Sie die Mitteilung von uns erhalten, dass Ihr Grundsicherungsgeld endet, melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten unter www.jobcenter.digital oder in der Jobcenter-App an und verlängern Sie Ihr Grundsicherungsgeld online. Durch die direkte Übermittlung des Online-Antrags in unsere elektronische Akte fallen Post- und Scanlaufzeiten weg. Wir können schneller mit der Bearbeitung des Antrags beginnen und Sie erhalten schneller Ihren Bescheid. Sie haben noch keine Zugangsdaten für unsere digitalen Angebote? Dann finden Sie hier Informationen zur Registrierung.

Aufgrund der der neuen gesetzlichen Regelungen zum 01.07.2026 benötigen wir zusätzlich zum Weiterbewilligungsantrag:

  • die Anlage VM (Vermögen)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft

Diese und ggf. weitere Nachweise können Sie direkt online bei der Antragstellung hochladen oder im Nachgang per Postfachnachricht an uns übermitteln. Laden Sie bitte jeden Nachweis in einem Dokument hoch, nicht in Einzelseiten oder einzelnen Fotos (z.B. EIN pdf-Dokument mit vollständigen chronologischen Kontoauszügen). 

Bürgergeldreform zur Grundsicherung für Arbeitsuchende seit 01.07.2026:

Die Änderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgen zwei Ziele: Sie sollen die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung beschleunigen und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verbindlicher machen.

Für Sie bedeutet das: Wenn Sie aktiv mitwirken, Termine wahrnehmen und gemeinsam mit dem Jobcenter an Ihrer beruflichen Integration arbeiten, werden Sie wie gewohnt unterstützt und begleitet. Gleichzeitig wird klarer geregelt, welche Folgen es hat, wenn Sie nicht mitwirken.

Folgende wesentliche Änderungen sind eingetreten:

  • Der Begriff Bürgergeld fällt weg; neu: Grundsicherung für Arbeitsuchende.
  • Beim Vermögen entfällt grundsätzlich die Karenzzeit für das Schonvermögen und es gibt neue Vermögensfreibeträge.
  • Bei den Kosten der Unterkunft dürfen die Wohnkosten in der Karenzzeit maximal das eineinhalbfache der Mietobergrenze betragen.
  • Der Vermittlungsvorrang in Arbeit oder Ausbildung gegenüber der Teilnahme an Weiterbildungen wurde wieder eingeführt.
  • Für Erziehende ist bei vorhandener Kinderbetreuung ab dem 14. Lebensmonat des Kindes die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zumutbar.
  • Leistungsminderungen erfolgen einheitlich um 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs bei Terminversäumnissen oder einer Pflichtverletzung.
  • Bei Nichterreichbarkeit entfällt der Anspruch auf Grundsicherungsgeld.


Sprechstunde jobcenter.digital und jobcenter-App

Das Jobcenter Forchheim bietet jeden Dienstag von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr in Raum 204 eine Sprechstunde für Schwierigkeiten mit unserer Jobcenter-App bzw. mit jobcenter.digital an. In dieser Sprechstunde unterstützen wir Sie bei technischen Problemen, der Bedienung der App sowie bei allgemeinen Fragen zur Nutzung der digitalen Angebote, es geht NICHT um Hilfe bei der inhaltlichen Antragstellung.

Bitte bringen Sie Ihr Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet, Laptop) mit und beachten folgende Hinweise:

  • Bringen Sie bitte eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mit, wenn die Verständigung auf Deutsch nicht möglich ist. 
  • Der Zugriff auf ein aktives E-Mail-Konto ist zwingend erforderlich.

Originalunterlagen und Erstellung von Kopien

Bitte beachten Sie:

  • Originalunterlagen, die Sie uns zusenden, werden nicht kopiert und an Sie zurückgesandt. Ihre Originalunterlagen werden digitalisiert und im Anschluss datenschutzkonform vernichtet. Bitte reichen Sie daher nur Kopien bei uns ein.
  • Bei persönlichen Vorsprachen im Jobcenter werden ebenfalls keine Kopien erstellt.

Am besten ist es, wenn Sie unsere Online-Angebote nutzen und uns Ihre Dokumente digital per Postfachnachricht unter www.jobcenter.digital oder über die Funktion „Datei hochladen“ in unserer Jobcenter-App zukommen lassen.


Jobcenter Forchheim

Äußere Nürnberger Str. 1
91301 Forchheim

Telefon: 09191 715 200

erreichbar Mo – Do von 08:00 – 18:00 Uhr
und Fr von 08:00 – 14:00 Uhr

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag von 08:00 - 10:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung am Kundenempfang im 2. Stock

  • Montag bis Donnerstag von 10:00 - 12:00 Uhr, sowie freitags von 8:00 - 12:00 Uhr  nur mit Terminvereinbarung am Kundenempfang im 2. Stock: zur Terminbuchung

  • Für persönliche Vorsprachen in den Fachabteilungen nur mit Termin.