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erreichbar Mo – Do von 08:00 – 18:00 Uhr
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Unterstützungsangebote für Arbeitnehmer

Durch eine breite Palette an Förderinstrumenten können wir Ihnen für jede Situation ein passgenaues Unterstützungsangebot ermöglichen.

Ganz wichtig:

Damit Sie Eingliederungsleistungen erhalten können, müssen Sie im Vorfeld einen entsprechenden Antrag stellen. Nehmen Sie bei Bedarf gerne über unser Formular Kontakt mit uns auf.

Kontaktformular

Im Anschluss wird geprüft, ob die Leistungen notwendig sind, um Ihre berufliche Eingliederung zu erleichtern. Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit stehen hier im Vordergrund. Ebenso muss die Förderleistung erfolgsversprechend sein und zur gemeinsam vereinbarten Integrationsstrategie passen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe einzelner Fördermittel.

Nachstehend finden Sie eine Auswahl der häufigsten Förderleistungen:

  • Vermittlungsbudget

    Sie benötigen finanzielle Unterstützung im Bewerbungsprozess, z. B. bei den Bewerbungskosten oder Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen?

    Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget kann Sie im Rahmen einer finanziellen Hilfe zur Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen.

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

    Diese Maßnahmen bereiten Sie auf eine (neue) berufliche Tätigkeit vor. Die Inhalte sind breit gefächert und reichen vom Bewerbungstraining bis zur Erprobung in einem Betrieb.

    Besonders Maßnahmen in einem Betrieb („Probearbeiten“) erhöhen Ihre Chancen am Arbeitsmarkt, da Betriebe so die Möglichkeit haben, Sie als zukünftigen Mitarbeiter kennenzulernen und Ihren Arbeitseinsatz zu prüfen.

  • Förderung einer beruflichen Weiterbildung

    Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen bzw. die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und durch den Strukturwandel bedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, ermöglicht die Förderung der beruflichen Weiterbildung unter anderem

    • berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und zu erweitern,
    • vorhandene Kenntnisse den technischen und digitalen Entwicklungen anzupassen und
    • einen beruflichen Abschluss zu erlangen.

    Sollten Sie also über keinen Berufsabschluss verfügen oder entsprechen Ihre beruflichen Kenntnisse nicht mehr dem aktuellen Stand, kann eine Qualifizierung für Sie sinnvoll sein. Diese Möglichkeit besteht während einer Arbeitslosigkeit, aber auch in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber während einer bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

  • Arbeitsgelegenheit (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung

    Als Arbeitsgelegenheiten (AGH) werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, bei denen die Beschäftigung zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse liegt.

    Ziel dabei ist es, Ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen, sowie Struktur und Stabilität zu erlangen, um Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederzuerlangen und Integrationsfortschritte zu erzielen.

    AGH begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar.

    Eine AGH soll mit ihrer Struktur und den besonderen Rahmenbedingungen als Brücke dienen, um in der Arbeitswelt wieder Fuß zu fassen. Mittel- bis langfristiges Ziel ist die Integration in eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

  • Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz

    Das Teilhabechancengesetz sieht zwei neue Instrumente zur Förderung sozialver-sicherungspflichtiger Beschäftigung am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt vor.

    • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (nach §16e SGB II)
      Dabei handelt es sich um einen Lohnkostenzuschuss zur Förderung sozialversicherungspflichtiger (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) Beschäftigung. Unterstützt wird die Beschäftigung durch ein flankierendes Angebot einer sogenannten ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung. Langfristiges Ziel ist die Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt.

    • Teilhabe am Arbeitsmarkt (nach § 16i SGB II)
      Hierbei geht es um die Förderung sehr arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser im Rahmen einer längerfristigen, sozialversicherungspflichtigen (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) öffentlich geförderten Beschäftigung mit Lohnkostenzuschüssen. Während der Förderung werden eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika ermöglicht. Vorrangiges Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen, aber auch der Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt.