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Unterstützungsangebote für Arbeitnehmer

Durch eine breite Palette an Förderinstrumenten können wir Ihnen für jede Situation ein passgenaues Unterstützungsangebot ermöglichen.

Ganz wichtig:

Damit Sie Eingliederungsleistungen erhalten können, müssen Sie im Vorfeld einen entsprechenden Antrag stellen. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit Ihrer Integrationsfachkraft auf oder stellen den Antrag direkt digital.

Im Anschluss wird geprüft, ob die Leistungen notwendig sind, um Ihre berufliche Eingliederung zu erleichtern. Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit stehen hier im Vordergrund. Ebenso muss die Förderleistung erfolgsversprechend sein und zur gemeinsam vereinbarten Integrationsstrategie passen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe einzelner Fördermittel.

Nachstehend finden Sie eine Auswahl der häufigsten Förderleistungen:

  • Vermittlungsbudget

    Sie benötigen finanzielle Unterstützung im Bewerbungsprozess, z. B. bei den Bewerbungskosten oder Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen?

    Mit einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget können Sie finanziell bei der Suche und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützt werden.

    Typische Ausgaben, die in diesem Rahmen von Ihrem Jobcenter übernommen werden können, sind:

    • Erstattung von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder zur Arbeit bis Sie Ihren ersten Lohn erhalten
    • Kosten für Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel, soweit Sie diese selbst beschaffen müssen
    • Bezuschussung der Umzugskosten bei überregionaler Arbeitsaufnahme

    Bitte beachten Sie, dass Förderleistungen immer vorher beantragt werden müssen. Wenn Kosten bereits entstanden sind, können Sie keinen rückwirkenden Antrag mehr stellen. Nutzen Sie zur Antragsstellung auch gerne jobcenter.digital.

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

    Diese Maßnahmen bereiten Sie auf eine (neue) berufliche Tätigkeit vor. Die Inhalte sind breit gefächert und reichen vom Bewerbungstraining bis zur Erprobung in einem Betrieb.

    Besonders Maßnahmen in einem Betrieb („Probearbeiten“) erhöhen Ihre Chancen am Arbeitsmarkt, da Betriebe so die Möglichkeit haben, Sie als zukünftigen Mitarbeiter kennenzulernen und Ihren Arbeitseinsatz zu prüfen.

  • Förderung einer beruflichen Weiterbildung

    Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen bzw. die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und durch den Strukturwandel bedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, ermöglicht die Förderung der beruflichen Weiterbildung unter anderem

    • berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und zu erweitern,
    • vorhandene Kenntnisse den technischen und digitalen Entwicklungen anzupassen und
    • einen beruflichen Abschluss zu erlangen.

    Sollte Ihnen für eine Arbeitsaufnahme oder dem Erhalt Ihrer Arbeit eine entscheidende Qualifikation oder Zertifizierung fehlen, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Diese Möglichkeit besteht während einer Arbeitslosigkeit, aber auch in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber während einer bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Bitte beachten Sie, dass seit Januar 2025 die Zuständigkeit für die finanzielle Abwicklung von Weiterbildungen vollständig bei der örtlichen Agentur für Arbeit liegt und eine Förderentscheidung daher nur in enger Abstimmung mit der zuständigen Agentur für Arbeit getroffen werden kann.

    Nähere Informationen zu vielen Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie bei MeinNOW.

  • Arbeitsgelegenheit (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung

    Als Arbeitsgelegenheiten (AGH) werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, bei denen die Beschäftigung zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse liegt.

    Ziel dabei ist es, Ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen, sowie Struktur und Stabilität zu erlangen, um Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederzuerlangen und Integrationsfortschritte zu erzielen.

    AGH begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar.

    Eine AGH soll mit ihrer Struktur und den besonderen Rahmenbedingungen als Brücke dienen, um in der Arbeitswelt wieder Fuß zu fassen. Mittel- bis langfristiges Ziel ist die Integration in eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.