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erreichbar Mo – Do von 08:00 – 18:00 Uhr
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Antragstellung

Damit Sie Bürgergeld erhalten können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Haben Sie noch nie beim Jobcenter Forchheim Leistungen bezogen, wird das sogenannte Neuantragsverfahren angewendet. Dies gilt auch, wenn Sie bereits einmal Leistungen beim Jobcenter Forchheim bezogen haben, aber eine Leistungsunterbrechung von mehr als sechs Monaten vorliegt.

Beziehen Sie aktuell Leistungen über das Jobcenter Forchheim oder waren Sie innerhalb der letzten sechs Monate hier im Leistungsbezug, ist ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

  • Neuantragsverfahren

    Bei der erstmaligen Antragstellung oder der Antragstellung nach einer Leistungsunterbrechung von mehr als sechs Monaten kümmert sich unser spezialisiertes Neuantragsteam des Bereichs Leistungsgewährung um Ihren Antrag.

    Am besten stellen Sie den Antrag online über jobcenter.digital.

    Sollten Sie bereits Zugangsdaten für die Online-Dienste der Bundesagentur für Arbeit / der Jobcenter besitzen (z. B. durch einen vorherigen Leistungsbezug bei einem Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit) nutzen Sie diese bitte für die Antragstellung. Eine Registrierung ist nur vorzunehmen, sofern Sie noch keinen Benutzernamen und kein Passwort haben.

    Die digitale Antragstellung und das digitale Ausfüllen der Antragsunterlagen gestaltet sich durch gezielte Fragestellungen und Auswahlfelder einfacher als die Verwendung von Papiervorducken. Zudem erhalten Sie in der digitalen Antragsstrecke viele passgenaue Informationen und Hinweise. Ihre online übermittelte Antragstellung und online übermittelten Antragsunterlagen werden direkt in unsere elektronische Akte eingespielt. So können wir schneller mit der Bearbeitung Ihres Antrags beginnen. Sollten Angaben oder Nachweise fehlen, informieren wir Sie hierüber auch online. Sie können dadurch umgehend reagieren und diese direkt digital nachreichen. Auch die Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt dann neben dem Postweg in digitaler Form.

    Außerdem besteht beim digitalen Neuantragsservice die Möglichkeit, dass Sie ein sogenanntes Arbeitsmarktprofil zu Ihrer beruflichen Situation ausfüllen und die Mitarbeitenden des Bereichs Markt & Integration können sich besser auf das gemeinsame Beratungsgespräch zu Ihrer beruflichen Situation vorbereiten.

    Ablauf der Antragstellung:

    Nachdem Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben, erhalten Sie einen Anruf von unserem Neuantragsteam. In dem Beratungsgespräch werden die Anspruchsvoraussetzungen abgeklärt und weitere Daten zu Ihnen und ggf. zu Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft aufgenommen.

    Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie ein Schreiben mit relevanten Vordrucken und einer passgenauen Auflistung aller Nachweise, die zur detaillierten Prüfung und Berechnung des Anspruchs benötigt werden. Sobald Sie die vollständigen Unterlagen wieder zu uns geschickt haben, bearbeiten die Mitarbeitenden des Neuantragsteams Ihren Antrag. Sie erhalten anschließend Ihren Bescheid über die Dauer und Höhe der zustehenden Leistungen per Post.

    Die weitere Bearbeitung von Weiterbewilligungsanträgen und Veränderungen wird von den Mitarbeitenden der Leistungssachbearbeitung des Bereichs Leistungsgewährung übernommen.

  • Weiterbewilligungsantrag

    Für die Bearbeitung von Weiterbewilligungsanträgen ist die Leistungssachbearbeitung des Bereichs Leistungsgewährung zuständig.

    Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums wird üblicherweise geprüft, ob Sie weiterhin Anspruch auf Leistungen haben. Bitte füllen Sie den Antrag ca. sechs Wochen vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums am besten online über jobcenter.digital aus.

    Sollten Sie noch keine Zugangsdaten für jobcenter.digital haben, können wir Ihnen jederzeit Ihren Benutzernamen und das Passwort zukommen lassen. Diese benötigen Sie für die erstmalige Anmeldung. Bitte nicht registrieren.

  • Weitere Informationen

    Weitere Informationen zum Antrag auf Leistungen:

    • Der Antrag auf Bürgergeld wirkt auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung zurück.
    • Die Bewilligungsdauer beträgt in der Regel sechs oder zwölf Monate.
    • Die Auszahlung vom Bürgergeld erfolgt kostenfrei auf ein von Ihnen benanntes Girokonto monatlich im Voraus.
    • Von einer Antragstellung (Erst-/Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag) sind bestimmte Leistungen (z. B. einmalige Bedarfe nach § 24 Abs. 3 SGB II) nicht umfasst, sondern gesondert formlos oder mittels Antragsvordruck zu beantragen.